Die doppelte Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft

wird für mich/uns immer interessanter nun, je mehr wir auf das Datum zugehen, wo die Französische(n) Staatsbürgerschaft(en) beantragt werden können. Es dauert noch einige Zeit bis es soweit ist, doch immer mehr Fragen tauchen langsam dazu auf.

Hier habe ich einige “erste” Infos zu diesem Thema vorab

ANTRAG AUF EINBÜRGERUNG UND ERWERB DER FRANZÖSISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT

Französische Staatsbürgerschaft für Deutsche. So funktioniert’s!

FAQ Staatsangehörigkeitsrecht

Französische Staatsbürgerschaft für Deutsche

Sie sehen, es ist ein sehr umfangreiches Thema und ich werde mich bestimmt noch wegen der ein oder anderen Frage an die jeweiligen Ministerien oder Verwaltungen wenden.

So interessiert mich auch wie es gehandhabt wird, wenn in Deutschland geerbt wird, eine Ehepartnerin hier in Frankreich, der Ehepartner in Deutschland, oder umgekehrt, lebt? Was ist in solchen Fällen zu beachten und wie kann man die jeweils höhere Steuerlast umgehen? Was sagen die Gesetzestexte und Ausführungsbestimmungen genau aus?

Was brauche ich an Unterlagen, um die Französische Staatsbürgerschaft beantragen können? Welche amtlich anerkannten Papiere und/oder Dokumente habe ich oder brauche ich noch?

Dies Alles braucht Zeit und ich möchte mich in Ruhe darum kümmern, mich da einlesen. Ich möchte die Infos aus “erster Hand” und verlasse mich selbst auf deutsche Ämter oder sonstige Aussagen nicht mehr.

Dies sind Gedanken vom 06.03.22 und ich werde immer wieder aktuell darüber berichten.

Heute, im Februar 2024, kommt die Zeit, in der ich mich sehr intensiv mit der Sache beschäftige!!! Es hat sich anscheinend einiges in den Vorgaben geändert und ich kann ihnen momentan keine Tipps dazu geben. Ich selbst muss im Internet nach Hilfe suchen, gehe auch zur Allgemeinen Verwaltung, schreibe das Departement, und vieles mehr, an, damit ich weiß, welche Unterlagen ich brauche und WOHIN ich diese schicken muss. Oft bin ich selbst ratlos und unsere bretonischen Freunde können da auch nicht helfen. Wenn man in Deutschland von A nach B umzieht, meldet man sich beim Einwohnermeldeamt um um. Wir haben uns damals in Clohars-Carnoët angemeldet, doch dies ist anscheinend uninteressant, so mein Eindruck. Auf jeden fall stelle ich mir nun eine Dokumentenmappe zusammen, in der vieles reinkommt, dann soll sich die zuständige Stelle heraussuchen, was sie brauchen.

Was besonders wichtig ist dies was ich in Deutsche Vertretungen in Frankreich unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gefunden habe:

Meldepflicht

>Als deutsche/r Staatsangehöriger sind Sie verpflichtet, Ihre Passbehörde über den Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit zu informieren. Senden Sie daher eine Kopie Ihrer Einbürgerungsurkunde an die für Sie in Passangelegenheiten zuständige Auslandsvertretung oder legen Sie diese spätestens im Rahmen der nächsten Pass-/Personalausweisbeantragung dort vor. Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist die Passbehörde dort für Sie zuständig.<

Bestimmt gibt es noch weiteres zu diesem Thema, das sich mit der Zeit finden wird.

22.02.24 Heute waren wir auf einer staatlichen Beratungsstelle und mussten feststellen, dass ich in vielem, was ich bisher annahm oder glaubte zu wissen, möglicherweise falsch liege oder lag. Die Dame meldete mich nun bei DER RICHTIGEN Stelle an und von denen bekomme ich weitere Infos zu der ganzen Sache. Sobald ich diese Infos habe, werden wir wieder zu der Beratungsstelle gehen und dann hilft man mir da weiter. Somit sind nicht alle Infos aus dem Internet richtig und gültig. Auf die Schiene gesetzt ist das Ganze nun aber und ich rede hier nur für mich. Auch werde ich ihnen weiter einiges mitteilen, was wichtig ist oder sein könnte, das ist keine Frage! Ich werde ihnen jedoch NICHT IMMER Anlauf- oder zuständige Stellen nennen, denn auch wir suchen oft stundenlang danach und von Deutschen hier erwarte ich keine Hilfe, was die Vergangenheit auch zeigte. Ich bekam “gute Tipps”, die sich leider als Luftblasen herausstellten und unnötig Zeit in Anspruch nahmen.

04.03.24 Heute bekamen wir die Info, dass ein Sprachkenntnis-Nachweis “B1” erforderlich ist, damit wir einen Antrag stellen können!!! Bei Migrationsrecht.net ist jedoch auch dies zu lesen

Zitat Anfang:

Für den Sprachnachweis wurde eine Härtefallregelung geschaffen, wonach die Sprachanforderung auf mündliche Kenntnisse reduziert werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass der Erwerb des Niveaus B1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich ist oder dauerhaft erheblich erschwert wird.

Zitat Ende

Bei Service-Public.fr ist zu lesen, dass eine Befreiung des Sprachnachweises erst ab 70 Jahre möglich sei. Dies war bisher mit 66 Jahren der Fall.

Einen Sprachkurs werden wir auf jeden fall besuchen, alleine schon aus eigenem Interesse, das ist kein Thema.

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